Die andere Beschwerde (pag. II 1 ff.) richtet sich gegen die Abweisung des beklagtischen Gesuchs um Sicherstellung der Parteikosten (Dispositivziffer 4). Dieses Beschwerdeverfahren trägt die Verfahrensnummer ZK 24 177. Hier beantragt der Beklagte neben der Aufhebung der genannten vorinstanzlichen Verfügung die Sicherstellung der geforderten vorinstanzlichen Parteientschädigung von mindestens CHF 39'350.00 (RB 2) und stellt gleichzeitig ein Gesuch um Sicherstellung der oberinstanzlichen Parteientschädigung im Umfang von CHF 19'350.00 (RB 3).