8. Am 9. Januar 2024 reichte der Beklagte beim Regionalgericht ein «Gesuch um Nichteintreten» auf die Klage vom 10. März 2022 ein. Er beantragte, auf die Klage kostenpflichtig nicht einzutreten (RB 1), ersuchte um Aufhebung der Sistierung (Verfahrensantrag 1), ersuchte um die Verpflichtung der Kläger zur Leistung des Kostenvorschusses (Verfahrensantrag 2) und verlangte eventuell, ihm sei Frist zur Klageantwort zu setzen (pag. I 83 ff.). Er legte dar, nach dem abweisenden Urteil des Obergerichts Zug sei das schutzwürdige Interesse der Kläger am vorliegenden Verfahren entfallen.