4. Kurz zuvor, am 7. März 2022, hatten die Kläger vor Kantonsgericht Zug eine entsprechende Klage gegen den Bruder des Beklagten, M.________, anhängig gemacht. Im Verfahren vor Regionalgericht Bern-Mittelland stellten sie den Verfahrensantrag (RB 3), das Verfahren sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des in der gleichen Sache beim Kantonsgericht Zug hängigen Verfahrens der Kläger gegen M.________ zu sistieren, und es sei dem Beklagten einstweilen keine Frist zur Klagebeantwortung anzusetzen.