2. Der Entscheid der Vorinstanz vom 6. Dezember 2023 wird aufgehoben und die Sache wird zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 3. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden zur Hälfte der Beschwerdeführerin und zur Hälfte dem Kanton Bern auferlegt. Der Beschwerdeführerin werden CHF 500.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet (geleisteter Vorschuss CHF 750.00). 4. Für das Beschwerdeverfahren wird keine Parteientschädigung zugesprochen.