Ebenso sind Rechtsfragen von Amtes wegen zu prüfen (iura novit curia). Kommt hinzu, dass die Beschwerdeführerin immerhin indirekt eine unrichtige Rechtsanwendung hinsichtlich der Eintretensvoraussetzung der örtlichen Zuständigkeit der Vorinstanz rügt, indem sie Stellung zur doppelrelevanten Frage des Wohnsitzes des Beschwerdegegners nimmt. 7. Der Gerichtskostenvorschuss ist fristgerecht eingegangen.