3. 3.1 Mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 (Postaufgabe gleichentags) erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte die Bewilligung des Arrests und den Erlass des Arrestbefehls (pag. 43 ff.). 3.2 Mit Verfügung vom 29. Dezember 2023 bestätigte die Instruktionsrichterin den Eingang der Beschwerde (Ziff. 1) und forderte die Beschwerdeführerin zur Leistung des Gerichtskostenvorschusses auf (Ziff. 2, pag. 55). 3.3 Am 3. Januar 2024 ging der Gerichtskostenvorschuss beim Obergericht des Kantons Bern ein. II.