2. 2.1 Mit Eingabe vom 28. November 2023 stellte die Beschwerdeführerin beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) ein Arrestgesuch für die Arrestforderung von CHF 45'000.00 nebst Zins. Sie beantragte die Verarrestierung des Bankguthabens des Beschwerdeführers auf dem Konto IBAN Nr. ________ bei der D.________(Bank) mit Sitz in Bern (pag. 3 ff.). 2.2 Die Vorinstanz erachtete sich als örtlich nicht zuständig und trat mit Entscheid vom 6. Dezember 2023 auf das Arrestgesuch nicht ein (pag. 35 ff.).