1. C.________ (nachfolgend Beschwerdegegner) gab seinen Wohnsitz in Genf auf (Gesuchsbeilage [GB] 1) und mietete von der A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) ein Appartement in Crans-Montana für die Dauer vom 2. Dezember 2022 bis 2. Juni 2023 (GB 3 und 6). Aus Crans-Montana ist der Beschwerdegegner ohne Angabe einer neuen Adresse abgereist (GB 6 und 8). Seither ist weder im In- noch im Ausland ein neuer Wohnsitz noch ein Aufenthaltsort des Beschwerdegegners bekannt. Bekannt ist allerdings, dass der Beschwerdegegner ein Konto bei der D.________ (Bank) mit Sitz in Bern hat (vgl. Ordonnance de séquestre).