5. Jede Partei trägt ihre eigenen oberinstanzlichen Gerichtskosten. 6. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - der Vorinstanz 17 Bern, 29. April 2024 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Grütter Die Gerichtsschreiberin: Estermann