1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und Ziff. 2 (Unterhalt) sowie die damit zusammenhängende Ziff. 4 (Einkommenszahlen) des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 11. September 2023 werden aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2. Der Gesuchsgegner wird verurteilt, der Gesuchstellerin rückwirkend per 1. August 2022 und für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, in folgender Höhe zu leisten: - Phase 1 ab August 2022 bis und mit März 2023: CHF 2’850.00