Der Überschuss entspricht CHF 4'420.00 und ist hälftig zu teilen. Eine Vorabzuteilung ist nicht vorzunehmen, da das Einkommen aus dem Landwirtschaftsbetrieb und der Ponypension von vornherein ausgeklammert werden muss (vgl. E. 7.3.3 vorne). Entsprechend beträgt der Unterhaltsbeitrag gemäss Berechnungsblatt in Phase 2 CHF 2'729.00. Bei der konkreten Berechnung besteht eine Scheingenauigkeit, denn die eingesetzten Beträge dürften sich aufgrund der Teuerung, steigenden Krankenkassenprämien und weiteren Faktoren jährlich leicht verändern. Es ist daher gerechtfertigt, die Unterhaltsbeiträge auf zehn Franken genau zu runden.