Von Januar bis und mit März 2023 hat der Berufungskläger der Berufungsbeklagten einen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'187.00 zu bezahlen, infolge höherer Steuern bei der Berufungsbeklagten und tieferer Steuern beim Berufungskläger, weil Unterhaltsbeiträge während dem ganzen Jahr geleistet werden (vgl. beigelegtes Berechnungsblatt Phase 1b). Das ergibt in Phase 1 einen durchschnittlichen Unterhaltsbeitrag von rund CHF 2'850.00 ([5xCHF 2'650.00 + 3xCHF 3'187.00]/8). 8.2 In Phase 2 beträgt das Gesamteinkommen der Ehegatten CHF 14'785.00, der Gesamtgrundbedarf CHF 10'365.00. Der Überschuss entspricht CHF 4'420.00 und ist hälftig zu teilen.