7.7.5 Leben die Eltern getrennt und werden keine Kinderalimente geleistet, steht der Kinderabzug für volljährige, in Ausbildung stehende Kinder dem Elternteil zu, bei dem das Kind wohnt. Bei den Steuerangaben des Berufungsklägers sind folglich die Kinderabzüge für die ältere, noch in Ausbildung stehende Tochter zu berücksichtigen (www.sv.fin.be.ch > Publikationen > Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuer > 2022 > Merkblatt Nr. 12: natürliche Personen ab 2021: Besteuerung von Familien; sowie www.sv.fin.be.ch > Publikationen > Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuer > 2023 > Merkblatt Nr. 12: natürliche Personen ab 2023: