zuletzt besucht am 11. April 2024). Der Eigenmietwert für die Bundessteuer beträgt daher CHF 33'594.00. Ausserdem ist beim Berufungskläger der Pauschalabzug für Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten bei Gebäuden von 20% des Bruttogebäudeertrags (Eigenmietwerts) einzufügen, in der Höhe von CHF 5'868.00 bei der Kantons- und Gemeindesteuer (Art. 5 Abs. 2 Bst. b Verordnung über die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Grundstücken [