13 7.7.4 Der Berufungskläger wohnt in der ehelichen Liegenschaft. Ihm ist daher der Eigenmietwert von CHF 29'340.00 aufzurechnen (Gesuchsbeilage [GB] 9). Der Kan- tonssteuer-Eigenmietwert liegt – wie die Berufungsbeklagte bereits vorinstanzlich ausführte (pag. 159; GB 25) 14,5% tiefer als der Bundessteuer-Eigenmietwert (www.sv.fin.be.ch > Themen > Steuersituationen > Wohneigentum/Liegenschaften > Eigenmietwert; zuletzt besucht am 11. April 2024).