Die auf dem Hauptblatt eingetragenen Angaben (Einkommen, Vorsorge) werden im Blatt «Steuerangaben» übernommen. Für beide Parteien ist der Tarif für Alleinstehende massgebend, da keine minderjährigen Kinder im Haushalt wohnen (vgl. BÄHLER/SPYCHER, Kommentar Steuerberechnungen, https://.berechnungsblaetter.ch, Auflage Juni 2020, Update Januar 2024, Ziff. 6.2). Anzupassen ist der Steuerfuss der Gemeinden, in denen die Parteien wohnen. Der Steuerfuss der Gemeinde G.________ (Berufungsbeklagte) beträgt 1.86%, jener der Gemeinde H.________ (Berufungskläger) 1.58% (www.sv.fin.be.ch > Themen > Steuern berechnen > Steueranlagen;