10 (pag. 171, Z. 23 f.). Der Berufungskläger selber kümmert sich um seine Pferde und seinen Esel, stellt für diese und die Ponys aus der Ponypension die Weiden bereit, mäht und kreiselt, setzt die Zäune und pflegt das Gras (pag. 155; pag. 161; pag. 169, Z. 4 ff.; pag. 171, Z. 25 f.). Selten pflügt er auch selbst (pag. 171, Z. 26).