169, Z. 46) und hat in der Vergangenheit einige Ställe an eine über 80-jährige Frau, welche dort ihre vier Ponys unterbrachte (Ponypension), vermietet. Der Berufungskläger kündigte der Ponyhalterin die Ställe per 31. Juli 2023 (pag. 141; pag. 167, Z. 13 ff.). Die Ställe sind nicht neu vermietet (pag. 141). 7.1.2 Die Arbeiten auf dem Landwirtschaftsbetrieb erledigt der Berufungskläger selbst, teilweise mit Hilfe seiner Tochter und deren Lebenspartner und Lohnunternehmen