Ihm sei im Jahr 2022 ein Betrag von CHF 574.00 und im Jahr 2023 von CHF 588.00 pro Monat anzurechnen. Dem Berufungskläger sei weiter die volle IV- Kinderrente für die ältere, noch in Ausbildung stehende Tochter von CHF 956.00 resp. CHF 980.00 als Unterhaltsbeiträge an Dritte anzurechnen. Bei der Berechnung der Steuern werde auf das Ergebnis der Berechnungsblätter abgestellt, wobei dem Berufungskläger der Eigenmietwert seiner Liegenschaft anzurechnen sei (pag. 223 ff.). 6.1.6 Die Ehegatten erwirtschafteten in der ersten Phase einen Überschuss von CHF 4'678.00 (Gesamteinkommen von CHF 15'001.00 abzüglich Gesamtbedarf von CHF 10'323.00).