Weiter verdiene er mit seiner 20-%igen Arbeitstätigkeit CHF 1’590.50 im Monat zuzüglich einen Anteil 13. Monatslohn von CHF 133.00. Der Vermögensertrag (Dividenden von CHF 92.00 und Wohnkostenbeitrag der Tochter von CHF 250.00) belaufe sich auf CHF 342.00. Aus den Aussagen des Berufungsklägers, wonach er für die Ponys Ackerbau betreibe, Gras säe und Zäune setze, diese Tätigkeiten aber auch für seinen Esel und seine (zwei) Pferde erledige, gehe hervor, dass die Arbeiten für die Ponypension grösstenteils im Rahmen der Tätigkeit im Landwirtschaftsbetrieb für die eigenen Tiere sowieso anfielen.