Weiter macht er Ausführungen zur Futtermenge von Ponys, zum Preis von Heu und zur Wirtschaftlichkeit einer Ponypension. Um seine Darlegungen zu beweisen, reicht er zudem einen Auszug von masterhorse-infowissen.de (Berufungsbeilage [BB] 3) zur Futtermenge bei Ponys, einen Auszug des Schweizer Bauernverbands zum Preis von Heu (BB 4) und einen in der UFA-Revue 2/2015 erschienenen Zeitungsartikel zur Wirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung (BB 5) ein. 5.4 Vor erster Instanz brachte der Berufungskläger noch vor, dass er für die Ponys Ackerbau betreiben und Gras säen, Putzschnitte durchführen und Zäune stellen müsse (pag. 169, Z. 4 ff.).