in: BGE 144 III 541). 5.3 Der Berufungskläger äussert sich vor oberer Instanz dahingehend, dass er für die Ponys Heu, Hafer sowie Stroh zukaufen, Mist ausführen und Gülle austun müsse, was zu beachtlichen Kosten führe. Dass diese Aufwendungen bestehen, sei notorisch. Weiter macht er Ausführungen zur Futtermenge von Ponys, zum Preis von Heu und zur Wirtschaftlichkeit einer Ponypension.