3.2 In der Berufungsantwort vom 29. Januar 2024 (Postaufgabe gleichentags) verlangte die Berufungsbeklagte im Verfahrensantrag, dass die Berufungsbeilagen Nr. 3 bis Nr. 5 aus den Akten zu weisen seien und im Sachantrag, dass die Berufung kostenfällig abzuweisen sei (pag. 281 ff.). 3.3 Am 31. Januar 2024 (Berufungsbeklagte; pag. 299 ff.) und 8. Februar 2024 (Berufungskläger; pag. 303 ff.) reichten die Parteien aufforderungsgemäss ihre Kostennoten ein. II.