3 des Entscheids vom 11. September 2023 von Amtes wegen folgendermassen (pag. 229 und pag. 235): 3. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin für die Zeit von August 2022 bis und mit September 2023 Unterhaltsbeiträge von insgesamt CHF 2’590.25 bezahlt hat. 2.9 Die Entscheidbegründung vom 5. Dezember 2023 wurde den Parteien am 7. Dezember 2023 (Berufungsbeklagte pag. 239; Berufungskläger pag. 241) zugestellt.