- Phase 1 ab August 2022 bis und mit März 2023: CHF 3’265.00 - Phase 2 ab April 2023: CHF 2'767.00 3. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin für die Zeit von August 2022 bis und mit September 2023 Unterhaltsbeiträge von insgesamt CHF 2’950.25 bezahlt hat. 4. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommenszahlen (netto pro Monat, inkl. Anteil 13. Monatslohn/Gratifikation, Vermögensertrag, exkl. Familienzulagen und Kinderrenten) ausgegangen: