3 2.3 Mit Schreiben vom 3. März 2023 beantragte die Berufungsbeklagte als zusätzliche Ziff. 5 der Rechtsbegehren sei unter den Parteien rückwirkend auf den 1. Januar 2023 die Gütertrennung anzuordnen (pag. 67). 2.4 Am 4. September 2023 fand die Gesuchsverhandlung statt (pag. 149 ff.). Im Rahmen des ersten Parteivortrags modifizierte die Berufungsbeklagte ihre Rechtsbegehren wie folgt (pag.