11 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. Für das Gesuchsverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Ihr wird dafür noch separat Rechnung gestellt. 4. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.