8. Gestützt auf die obigen Erwägungen hat das Regionalgericht im vorliegenden Einzelfall zu Recht besondere Umstände im Sinne von Art. 107 Abs. 1 Bst. f ZPO angenommen und mit nachvollziehbaren Gründen die Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt. Die Beschwerde ist abzuweisen. IV.