Die Hauptsache hatte eine Anfechtungsklage gemäss Art. 256 ZGB zum Gegenstand, die im vereinfachten Verfahren beurteilt wurde (Art. 295 ZPO). Damit beträgt die Frist für die Kostenbeschwerde vorliegend 30 Tage (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Der Entscheid wurde der Beschwerdeführerin am 10. November 2023 zugestellt (pag. 163). Die Beschwerde vom 11. Dezember 2023 (eGOV gleichentags) ist somit fristgerecht erfolgt. 3.4 Wie nachfolgend darzulegen sein wird, erweist sich die Beschwerde vom 11. Dezember 2023 als offensichtlich unbegründet.