Am 14. September 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin das Regionalgericht, den Entscheid schriftlich zu begründen. Sie wies darauf hin, sich dem Entscheid in der Hauptsache nicht zu widersetzen, verlange aber die Begründung des Kostenentscheids (pag. 129). Das Regionalgericht begründete den Entscheid am 2. November 2023 schriftlich (pag. 143 ff.).