2 rückwirkend auf die Geburt des Kindes auf (Dispositivziffer 5). Weiter gewährte es der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege (Dispositivziffer 4), auferlegte ihr die Gerichtskosten (Dispositivziffer 6) und verpflichtete sie, dem Beschwerdegegner eine nachträglich noch zu bestimmende Parteientschädigung zu bezahlen (Dispositivziffer 7; pag. 117 ff.). 2.5 Am 14. September 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin das Regionalgericht, den Entscheid schriftlich zu begründen.