, Verfahren CIV 23 3298). 2.2 Mit Stellungnahme vom 10. Juli 2023 beantragte auch der Beschwerdegegner die gerichtliche Feststellung, er sei nicht der Vater der Klägerin und ersuchte darum, die Vaterschaft rückwirkend aufzuheben (pag. 43 ff.). Er ersuchte ebenfalls um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 1 ff., Verfahren CIV 23 3915). 2.3 Die Beschwerdeführerin beantragte am 16. August 2023 die Gutheissung der Klage (pag. 79 ff.). Gleichentags ersuchte auch sie um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 1 ff., Verfahren CIV 23 4536).