Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 6. September 2023 (CIV 23 3297/3289/3915/4536) Regeste: Art. 320 Bst. a ZPO; Überprüfung von Ermessensentscheiden durch die Beschwerdeinstanz Das Obergericht überprüft als Beschwerdeinstanz den angefochtenen Entscheid in rechtlicher Hinsicht mit freier Kognition. Ermessensentscheide werden jedoch nur mit Zurückhaltung überprüft (E. 4). Art. 117 ZPO; Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge objektiv unvernünftigem prozessualen Verhalten