6.3 6.3.1 Aufgrund der Akten ist vorliegend erstellt, dass die Berufungsklägerin am 4. Juli 2023 bei der Schlichtungsbehörde das Schlichtungsgesuch eingereicht hat und in diesem Zeitpunkt ein Prozessrechtsverhältnis begründet wurde (pag. 3 ff.). Mit Schreiben vom 2. August 2023 beantragte sie der Schlichtungsbehörde, das Verfahren vorerst zu sistieren. Weiter ersuchte sie um Verschiebung des Verhandlungstermins vom 16. August 2023 «u.a. a.G. [unter anderem aufgrund] unserer urlaubsbedingten Auslandsabwesenheit» (pag.