Die Berufungsklägerin bringt zusammenfassend und sinngemäss vor, sie habe sowohl die Vorladung als auch den Abschreibungsentscheid erst am 28. November 2023 erhalten. Ihre Konti bei der Berufungsbeklagten seien nun seit mehr als sechs Monaten gesperrt. Das Schlichtungsverfahren sei gegen ihren Antrag sistiert worden. Die Sistierung sei anschliessend während ihres Auslandaufenthalts aufgehoben und sie sei zum Verhandlungstermin vorgeladen worden. Der Schlichtungsbehörde sei ihre Abwesenheit bekannt gewesen, da die Abholung bis zum 21. Dezember 2023 verlängert worden sei beziehungsweise ihre Post postlagernd war.