Urteile des BGer 5D_146/2017 vom 17. November 2017 E. 3.3; 5A_247/2013 vom 15. Oktober 2013 E. 3.2 ff.; 5A_82/2013 vom 18. März 2013 E. 3.2). 4.2 Die Berufungsklägerin erklärt in ihrer zusammen mit der Hauptsache eingereichten Berufung sinngemäss, sowohl gegen die Abschreibung als auch gegen die Kostenauferlegung das Rechtsmittel zu ergreifen. Sie begründet jedoch in keiner Weise, inwiefern die Schlichtungsbehörde bezüglich der Höhe oder der Verteilung der Kosten das Recht falsch angewendet oder den Sachverhalt falsch festgestellt haben soll.