(BAS- TONS BULLETTI, Anfechtung eines Abschreibungsbeschlusses bei Gegenstandslosigkeit: Eine klare Antwort des BGer, Bemerkungen zum Urteil des BGer 4A_169/2021 vom 18. Januar 2022, ZPO Online vom 8. April 2022 Rz. 4). Dies ist unter anderem damit zu begründen, dass die Bedeutung einer Abschreibung zufolge Gegenstandslosigkeit nicht gering ist, da sie im Ergebnis auf eine Verweigerung des Rechtsschutzes hinausläuft, den die Berufungsklägerin beziehungsweise Gesuchstellerin beantragt hat.