Der Abschreibungsentscheid wurde der Berufungsklägerin nach einmaliger Verlängerung der Abhol- beziehungsweise Aufbewahrungsfrist am 28. November 2023 zugestellt (pag. 92). 2. Am 1. Dezember 2023 (Postaufgabe 2. Dezember 2023) hat die Berufungsklägerin gegen den Abschreibungsentscheid beim Obergericht des Kantons Bern Berufung erhoben. Sie beantragt sinngemäss, der Abschreibungsentscheid inklusive der darin enthaltenen Kostenverfügung sei aufzuheben und im Verfahren BM 23 1530 sei ein Verhandlungstermin anzusetzen (pag. 95 f.).