1.6 Die Berufungsbeklagte teilte der Schlichtungsbehörde mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 mit, die Berufungsklägerin habe bis heute auf ihr Schreiben inklusive Lösungsvorschlag vom 28. September 2023 nicht reagiert, weshalb eine Verlängerung der Verfahrenssistierung keinen Sinn mache (pag. 72). 1.7 Mit Verfügung vom 1. November 2023 hob die Schlichtungsbehörde die Sistierung des Verfahrens auf. Sie setzte die Schlichtungsverhandlung auf den 21. November 2023 an und verpflichtete die Parteien zum persönlichen Erscheinen (pag. 78 ff.).