Die Schlichtungsbehörde verfügte am 29. September 2023, das Verfahren bleibe bis auf Widerruf einer der Parteien weiter sistiert, und forderte die Parteien auf, sie bis am 31. Oktober 2023 über den Stand der Vergleichsverhandlungen in Kenntnis zu setzen sowie zur Fortsetzung des Verfahrens Stellung zu nehmen (pag. 70). 1.6 Die Berufungsbeklagte teilte der Schlichtungsbehörde mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 mit, die Berufungsklägerin habe bis heute auf ihr Schreiben inklusive Lösungsvorschlag vom 28. September 2023 nicht reagiert, weshalb eine Verlängerung der Verfahrenssistierung keinen Sinn mache (pag.