2 handlungen in Kenntnis zu setzen sowie zur Fortsetzung des Verfahrens Stellung zu nehmen (pag. 48 ff., 52). 1.5 Am 28. September 2023 ersuchte die Berufungsbeklagte um Verlängerung der Verfahrenssistierung bis am 31. Oktober 2023 (pag. 68). Die Schlichtungsbehörde verfügte am 29. September 2023, das Verfahren bleibe bis auf Widerruf einer der Parteien weiter sistiert, und forderte die Parteien auf, sie bis am 31. Oktober 2023 über den Stand der Vergleichsverhandlungen in Kenntnis zu setzen sowie zur Fortsetzung des Verfahrens Stellung zu nehmen (pag.