38 ff.). Gleichentags erhob sie beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen die Verfügung vom 13. Juli 2023 betreffend die Leistung eines Gerichtskostenvorschusses (Verfahren ZK 23 277; pag. 38 ff.). Mit Entscheid vom 1. September 2023 trat das Obergericht auf die Beschwerde vom 2. August 2023 nicht ein (pag. 58 ff.). 1.4 Mit Verfügung vom 8. August 2023 hiess die Schlichtungsbehörde das Verschiebungsgesuch gut und setzte die Schlichtungsverhandlung vom 16. August 2023 ab.