1. 1.1 A.________, gesetzlich vertreten durch ihren Vater, B.________ (nachfolgend: Berufungsklägerin), reichte am 4. Juli 2023 bei der Schlichtungsbehörde Bern- Mittelland ein Schlichtungsgesuch gegen die C.________ AG (nachfolgend: Berufungsbeklagte) ein. Sie beantragte sinngemäss, die von der Berufungsbeklagten vorgenommene Kontosperrung sei aufzuheben und die Geschäftsbeziehung mit der Berufungsbeklagten sei fortzuführen (pag. 3 ff.). 1.2 Mit Verfügung vom 13. Juli 2023 setzte die Schlichtungsbehörde die Schlichtungsverhandlung auf den 16. August 2023 an.