besteht mit der eingereichten Veranlagungsverfügung 2008 (GB) ein definitiver Rechtsöffnungstitel. 10.5.2 Selbst wenn der Restbetrag von CHF 3'458.65 Betreibungskosten aus der früheren Betreibung enthalten würde, hätte das Regionalgericht hierfür zu Recht die definitive Rechtsöffnung erteilt. Wird eine Betreibung zu Ende geführt und mit einem Verlustschein abgeschlossen, in dem die Betreibungskosten enthalten sind, ist eine separate Geltendmachung durch eine neue Betreibung möglich.