Der Verlustschein weist nicht nur den in der Veranlagungsverfügung 2008 verfügten Betrag zuzüglich Zinsen aus, sondern auch weitere Kostenpositionen (Verfahrenskosten, «a.r. Entschädigung», bisherige Kosten und Pfändungskosten) von insgesamt rund CHF 14'000.00. Gemäss Abrechnung betrug die Gläubigervergütung CHF 23'223.00. Weiterer Erlös von CHF 2'359.60 diente der Verrechnung mit «Kosten/Inkasso» (vgl. Verlustschein, GB). Der Verwertungserlös überstieg demnach die Kosten der früheren Betreibung, womit diese vorab vollständig gedeckt werden konnten.