Mit Verfügung vom 13. Februar 2024 hat das Obergericht festgehalten, es entscheide nun schriftlich gestützt auf die Akten (pag. 41). 3.8 Am 4. März 2024 hat sich die Beschwerdeführerin nochmals geäussert und das prozessuale Vorgehen des Obergerichts beanstandet (pag. 43). II.