3. 3.1 Gegen diesen Entscheid hat die Beschwerdeführerin am 16. Oktober 2023 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Sie beantragt, der Entscheid des Regionalgerichts vom 26. September 2023 sei kostenfällig aufzuheben und sinngemäss die Sache an das Regionalgericht zurückzuweisen (pag. 22 ff.). 3.2 Die Beschwerdegegner beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2023, die Beschwerde sei abzuweisen (pag. 29 f.). 3.3 Mit Verfügung vom 2. November 2023 hat das Obergericht festgehalten, es ordne keinen zweiten Schriftenwechsel an und entscheide nun schriftlich gestützt auf die Akten (Ziffer 3 der Verfügung;