2. 2.1 Am 4. Mai 2023 ersuchten die Beschwerdegegner das Regionalgericht Emmental- Oberaargau in der vorerwähnten Betreibung um definitive Rechtsöffnung (pag. 1 f.). Das Rechtsöffnungsverfahren wurde innerhalb des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau Gerichtspräsidentin C.________ zugeteilt (pag. 3). 2.2 Die Beschwerdeführerin beantragte in ihrer Stellungnahme vom 30. Mai 2023, das Gesuch um definitive Rechtsöffnung sei abzuweisen (pag. 6 ff.). 2.3 Mit «Verfügung/Entscheid» vom 26. September 2023 setzte das Regionalgericht die Parteien in Kenntnis, dass das Verfahren per 16. August 2023 durch die ausserordentliche («a.o.»)