12 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird abgewiesen. Die A.________ AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst. Das Konkursamt Bern-Mittelland ist nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides anzuweisen, die A.________ AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden der Berufungsklägerin auferlegt und mit dem von ihr oberinstanzlich geleisteten Kostenvorschuss gleicher Höhe verrechnet.