Die Interpretation der Berufungsklägerin erscheint sehr gesucht. Die Handlungsaufforderung war vielmehr klar: der Organisationsmangel muss aufgehoben und dessen Behebung dokumentiert werden. Für den Fall der Nichterfüllung der verlangten Handlungen wird der Berufungsklägerin die Auflösung – im Sinne von «hiermit» – ausdrücklich angedroht.